OFFENLEGUNG IM RAHMEN DER (EU) 2019/2088 – VERORDNUNG ZUR OFFENLEGUNG NACHHALTIGER FINANZIERUNG (SFDR)
Datum: 13.02.2025
ERKLÄRUNG ZU DEN WICHTIGSTEN NACHTEILIGEN AUSWIRKUNGEN VON ANLAGEENTSCHEIDUNGEN AUF NACHHALTIGKEITSFAKTOREN
Zusammenfassung
Die BonVenture Management GmbH (BONVENTURE) (LEI: 391200HUY4QSI7W9NA30) verwaltet die BonVenture V GmbH & Co. KG (nachstehend BONVENTURE V) BonVenture IV GmbH & Co. KG (im Folgenden BONVENTURE IV) und BonVenture III GmbH & Co. KG (im Folgenden BONVENTURE III). Alle Fonds zielen auf nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 9 der EU 2019/2088 ab. Nachhaltige Anlagen im Sinne von Art. 2(17) SFDR bedeutet eine Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zu einem ökologischen oder sozialen Ziel beiträgt, vorausgesetzt, dass die Investition kein ökologisches oder soziales Ziel erheblich beeinträchtigt und die investierten Unternehmen eine gute Unternehmensführung praktizieren.
Darüber hinaus bewerten und berücksichtigen die Fonds potenzielle negative Auswirkungen auf verschiedene Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) durch einen umfassenden Due-Diligence-Prozess. Zu den wichtigsten PAIs (Principal Adverse Impact) gehören Treibhausgasemissionen, soziale Themen wie Menschenrechte und Arbeitspraktiken sowie Governance-Fragen wie Geschäftsethik und Korruptionsbekämpfung.
Die vorliegende PAI-Erklärung ist die erste konsolidierte Erklärung zu den wichtigsten negativen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren von BONVENTURE. Diese Erklärung zu den wichtigsten negativen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren deckt den Referenzzeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 ab.
Schließlich sind BONVENTURE V, BONVENTURE IV und BONVENTURE III als qualifizierte Europäische Fonds für soziales Unternehmertum (EuSEF) nicht nur verpflichtet, sondern auch angehalten, ausschließlich in Unternehmen mit nachweislich positiven sozialen Auswirkungen gemäß der EU-Verordnung Nr. 346/2013 zu investieren.
Beschreibung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren
Das Ziel von BONVENTURE ist es, die wichtigsten ESG-Herausforderungen, Risiken und Chancen während des gesamten Investitionszyklus zu identifizieren und zu analysieren. PAI-Indikatoren sind eine Möglichkeit zu messen, wie sich unsere Investitionen negativ auf Nachhaltigkeitsfaktoren auswirken. Daher berücksichtigen wir die wichtigsten negativen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf Produktebene, wie sie in Tabelle 1 in Anhang 1 der delegierten Verordnung zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/2088 aufgeführt sind. Außerdem berücksichtigen wir zwei zusätzliche PAI, wie unten dargestellt.
PAI-Aussage BONVENTURE V: Erstes Berichtsjahr ist 2025
PAI-AUSSAGE BONVENTURE IV (PDF)
PAI-ERKLÄRUNG BONVENTURE III (PDF)
Beschreibung der Maßnahmen zur Ermittlung und Priorisierung der wichtigsten negativen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren
BONVENTURE berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken in seinem Anlageentscheidungsprozess. Ein Nachhaltigkeitsrisiko ist ein Ereignis oder eine Situation in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG), das bzw. die, wenn es bzw. sie eintritt, eine tatsächliche oder potenzielle wesentliche nachteilige Auswirkung auf den Wert einer Anlage haben könnte.
Als Teil des Standardverfahrens führt BONVENTURE vor einer Investition eine Due-Diligence-Prüfung der Nachhaltigkeitsrisiken durch. Wir führen eine hochrangige Wesentlichkeitsanalyse zu ESG-Faktoren durch, die die positiven Nettoauswirkungen überkompensieren könnten. Das Ergebnis dieser Due-Diligence-Prüfung, einschließlich aller identifizierten Nachhaltigkeitsrisiken, dient als Grundlage für die Anlageentscheidungen des BONVENTURE-Fonds.
Die Art und Weise, wie Überlegungen zum Nachhaltigkeitsrisiko in die Praktiken integriert werden, kann bei unseren Anlageteams unterschiedlich sein, da die Relevanz, die Verfügbarkeit von Informationen und der Zeithorizont von Nachhaltigkeitsrisiken je nach den Eigenschaften des Anlageprodukts variieren. BONVENTURE prüft gesondert die Nachhaltigkeitsrisiken, die potenziell einen wesentlichen negativen Einfluss auf den Wert der Anlagen seiner Produkte haben können.
Engagement-Politiken
BONVENTURE verfolgt einen proaktiven Ansatz, um die wichtigsten negativen Auswirkungen (PAI) in seinen Portfoliounternehmen zu managen. Dies geschieht durch kontinuierliches Engagement, das durch eine geeignete Governance-Struktur, wie z.B. einen Vorstand, erleichtert wird. Zu diesem Engagement gehören regelmäßige Gespräche mit den Portfoliounternehmen, um (potenzielle) PAI zu identifizieren und anzugehen.
In Fällen, in denen sich die PAIs über mehrere Zeiträume hinweg nicht verringern, wird BONVENTURE mit dem Management des betreffenden Unternehmens Rücksprache halten, um die zugrunde liegenden Ursachen zu ermitteln. Um die Portfoliounternehmen bei der effektiven Kontrolle, Milderung und Verringerung solcher negativen Auswirkungen zu unterstützen, bietet BONVENTURE spezielle Schulungen an, die darauf abzielen, ihre Kapazitäten in diesem Bereich zu verbessern.
Vergütungspolitik
Als registrierter Verwalter alternativer Investmentfonds im Sinne von § 2 (4) des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) muss BONVENTURE keine Vergütungsrichtlinien oder -politik haben.
Verweise auf internationale Standards
BONVENTURE wendet seine PAI auf der Grundlage einschlägiger internationaler Konventionen und Normen an, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Um dies zu erreichen, hat der Fonds eine umfassende Reihe von ESG-bezogenen Fragen in seine Prozesse integriert. Diese Fragen beziehen sich auf die Ausrichtung an den OECD-Leitsätzen und den UN-Leitprinzipien und sind sowohl im ESG-Fragebogen vor der Investition als auch in den Überwachungs- und Unterstützungsprozessen nach der Investition enthalten. Dadurch wird sichergestellt, dass ESG-Aspekte während des gesamten Lebenszyklus einer Investition gründlich bewertet und kontinuierlich überwacht werden.
Für BONVENTURE beschreibt Impact Investing die Finanzierung von Unternehmen, die nachweislich zur Lösung relevanter sozialer oder ökologischer Probleme beitragen. Daher kann BONVENTURE in Unternehmen investieren, die mit dem Pariser Abkommen in Einklang stehen, ist aber nicht darauf beschränkt. Wir glauben an die Vielfalt der Unternehmen, die einen echten Einfluss auf die Gesellschaft haben.
OFFENLEGUNG VON PRODUKTINFORMATIONEN FÜR FINANZPRODUKTE GEMÄSS EU 2019/2088
BonVenture V GmbH & Co. KG
LEI: 391200HIP4SLZ7E1TH41
1. Zusammenfassung
Die BonVenture V GmbH & Co. KG (im Folgenden BONVENTURE V) wird von der BonVenture Management GmbH verwaltet. BONVENTURE V zielt auf nachhaltige Anlagen im Sinne von Art. 9 der EU 2019/2088. Nachhaltige Anlagen, wie sie in Art. 2 der EU 2019/2088 beschrieben, sind Investitionen in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines ökologischen oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investitionen keines dieser Ziele wesentlich beeinträchtigen und die Unternehmen, in die investiert wird, gute Unternehmensführungspraktiken anwenden. Darüber hinaus ist BONVENTURE V als qualifizierter Europäischer Fonds für soziales Unternehmertum (EuSEF) verpflichtet, ausschließlich in Unternehmen mit nachweislich positiven sozialen Auswirkungen gemäß der EU-Verordnung Nr. 346/2013 zu investieren.
2. Keine signifikante Beeinträchtigung des Ziels der nachhaltigen Investition
Die Investitionen von BONVENTURE V beeinträchtigen keines der nachhaltigen Anlageziele erheblich. Dies wird sichergestellt, indem die wichtigsten negativen Auswirkungen (Principal Adverse Impacts – PAI) von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bereits in der Due-Diligence-Phase des Anlageprozesses berücksichtigt werden. Die PAI der Portfoliounternehmen von BONVENTURE V werden bei der Erstellung einer Wirkungsanalyse bewertet und im Rahmen der Berichterstattung regelmäßig überprüft.
BONVENTURE V erhebt alle PAIs in Tabelle 1 der Technischen Regulierungsstandards (EU) 2022/1288 (RTS) für SFDR. Darüber hinaus ist BONVENTURE V den dort genannten Leitlinien zu Menschen- und Arbeitsrechten verpflichtet (OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, UN-Leitprinzipien für Unternehmen, Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit, Internationale Menschenrechtscharta). Darüber hinaus richtet BONVENTURE V seine Anlageentscheidungen und -auswahl insbesondere an den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen und den Grundsätzen für verantwortungsvolle Investitionen aus.
3. Nachhaltiges Anlageziel des Finanzprodukts
Das Ziel unserer High-Impact-Investitionen ist eine doppelte Rendite: finanzielle Rendite für Unternehmer und Investoren und die Schaffung von sozialem Wert. BONVENTURE V hat besonders strenge Auswahlkriterien für potenzielle Investitionen in Bezug auf Nachhaltigkeit und soziale Auswirkungen. Diese Kriterien gehen über die ESG-Standards hinaus und werden in Abschnitt 10 ausführlich beschrieben. Alle Portfoliounternehmen müssen durch ihr Geschäftsmodell einen ökologischen, sozialen und/oder gesellschaftlichen Mehrwert schaffen.
4. Anlagestrategie
BONVENTURE V investiert entsprechend der Strategie des Fonds in Unternehmen in der Gründungs- und Wachstumsphase, sofern ein Konzeptnachweis vorliegt und der Markteintritt mit ersten Umsätzen gelungen ist. Der geografische Schwerpunkt liegt auf Unternehmen aus der DACH-Region und in geringerem Maße auch aus anderen EU-Ländern. Bevor eine Investitionsentscheidung getroffen wird, müssen die Unternehmer einen strukturierten Due-Diligence-Prozess durchlaufen (siehe Abschnitt 10).
Ein weiterer wichtiger Teil der Strategie des Fonds ist die Unterstützung der Portfoliounternehmen – in der Regel in Form eines Beiratsmandats – sowohl in wirtschaftlichen als auch in wirkungsbezogenen Fragen. Die Wirkung des Unternehmens sollte so in das Geschäftsmodell eingebettet sein, dass das Wachstum des Unternehmens gleichzeitig zu einer Steigerung der Wirkung führt. Ziel des Beiratsengagements ist es daher, die Erreichung der gewünschten sozialen, ökologischen oder gesellschaftlichen Wirkung zu sichern und zu verbessern sowie zusätzliche Maßnahmen zu initiieren und umzusetzen.
5. Zuteilung von Investitionen
Das Ziel des BONVENTURE V Fonds ist es, dass 100% der Investitionen das nachhaltige Anlageziel verfolgen. Das bedeutet, dass Investitionen ausschließlich in Portfoliounternehmen mit messbaren ökologischen oder sozialen Auswirkungen getätigt werden.
BONVENTURE V bleibt offen für Investitionen in Wirkungsdimensionen und wirtschaftliche Aktivitäten, die gemäß der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 noch nicht als ökologisch nachhaltig eingestuft wurden. Dazu gehören zum Beispiel soziale Geschäftsmodelle in den Bereichen Bildung, Pflege und Gesundheit oder ökologische Projekte zum Erhalt der Biodiversität oder der Wasserversorgung. Aus diesem Grund wurde kein Mindestanteil an Taxonomie-konformen Investitionen im Portfolio festgelegt.
6. Überwachung des Ziels der nachhaltigen Geldanlage
Die Grundlage der Überwachung des nachhaltigen Anlageziels ist die Wirkungsanalyse. Diese Bewertung beurteilt, ob eine Investition eine positive Gesamtwirkung auf die Gesellschaft erzielt und kann als Grundlage für das Benchmarking und den Vergleich mit ähnlichen Projekten dienen. BONVENTURE V verwendet die etablierte “Theory of Change”-Analyse und den IOOI-Rahmen, um die Auswirkungen zu messen.
Eine Darstellung der “IOOI Theory of Change” finden Sie auf unserer Website.
Für jedes Portfoliounternehmen legt BONVENTURE V während der Due Diligence mit Hilfe einer Wirkungsanalyse klare Wirkungsziele fest. Wir verifizieren und validieren die Wirkungslogik anhand empirischer Belege aus Studien oder Experteninterviews. Der Beirat der Investoren entscheidet über die Bewertung der Wirkungskette und die Definition von Indikatoren (Impact KPIs). Diese Wirkungs-KPIs werden verwendet, um Wirkungsziele zu definieren, so dass das Erreichen der Wirkung für jede Investition verfolgt und bewertet werden kann.
Die Wirkungs-KPIs werden monatlich oder vierteljährlich im Rahmen der Berichterstattung durch die Portfoliounternehmen erhoben und mit den festgelegten Zielwerten verglichen. Um die Qualität und Plausibilität der Wirkungslogik sicherzustellen, wird jährlich ein Impact Audit durch einen externen Wirtschaftsprüfer durchgeführt. BONVENTURE ist die erste Vermögensverwaltungsgesellschaft, die ein Impact Audit durchführt. Ziel ist es, maximale Transparenz für Investoren zu schaffen und die Richtigkeit und Angemessenheit der Wirkungsziele zu überprüfen.
7. Methoden
Die individuellen Wirkungskennzahlen aller Portfoliounternehmen werden monatlich oder vierteljährlich erhoben und auf Fondsebene aggregiert. Der jährliche Zielwert jedes Unternehmens wird nach seinem monetären Anteil an der Gesamtinvestition des Fonds gewichtet. Alle gewichteten Zielwerte werden auf der Fondsebene kumuliert. Ähnlich wie auf der Ebene der Portfoliounternehmen wird das Wirkungsziel des Fonds erreicht, wenn die Entwicklung wie geplant voranschreitet.
8. Datenquellen und Verarbeitung
Zu den Datenquellen, die verwendet werden, um die nachhaltigen Anlageziele von BONVENTURE V zu erreichen, gehören unter anderem:
- Pitch Decks und Gespräche mit potenziellen Portfoliounternehmen
- Empirische Belege aus Studien und Experteninterviews
- Due-Diligence-Fragebögen, einschließlich der Erhebung von ESG-Daten mithilfe eines Reporting-Tools
- Kunden- und Zielgruppenbefragungen
- Daten aus dem Qualitätsmanagement
- Finanzielle und Wirkungs-KPIs (vierteljährliche Berichterstattung durch die Portfoliounternehmen)
- Indikatoren, die in Tabelle 1 von Anhang I der technischen Regulierungsstandards (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288) aufgeführt sind, um potenzielle negative Auswirkungen zu identifizieren und zu bewerten
Die Qualität der Daten wird durch das Investmentteam überwacht. In den meisten Fällen nimmt BONVENTURE einen Sitz im Aufsichtsrat der Portfoliounternehmen ein. Dadurch wird sichergestellt, dass die angestrebten Wirkungsziele erreicht werden. BONVENTURE tauscht regelmäßig Informationen mit Beratern und Experten aus, um die zugrunde liegenden Daten zu überprüfen.
Falls erforderlich, können die Daten durch Schätzungen ergänzt werden, die auf plausiblen faktenbasierten Annahmen beruhen. Dies kann insbesondere bei der Erstellung von Wirkungsanalysen erforderlich sein, da die Wirkung eng mit dem Geschäftsmodell der Portfoliounternehmen verbunden ist und ihre langfristige Erfolgswahrscheinlichkeit auf Annahmen beruht. Der Bedarf an Schätzungen hängt auch stark von der Qualität und Verfügbarkeit der von den einzelnen Portfoliounternehmen bereitgestellten Daten ab. Daher kann der Anteil der geschätzten Daten nicht im Voraus festgelegt werden. Dennoch werden Anstrengungen unternommen, um die Verwendung von Schätzungen zu minimieren.
9. Einschränkungen in Bezug auf Methoden und Daten
Die Erhebung relevanter Daten zur Bewertung der sozialen oder ökologischen Auswirkungen der Portfoliounternehmen sowie die ESG-Berichterstattung ermöglichen es BONVENTURE V, das Ausmaß der Auswirkungen seiner Investitionen und deren zukünftiges Potenzial zu bestimmen. Es ist besonders wichtig, dass der Erfolg des Geschäftsmodells und die Auswirkungen eng miteinander verknüpft sind, um sicherzustellen, dass das Ziel nachhaltiger Investitionen nicht durch den finanziellen Erfolg des Portfoliounternehmens eingeschränkt wird. BONVENTURE V arbeitet bei der Erstellung der Wirkungsanalyse mit unabhängigen Experten zusammen, die auf mögliche Einschränkungen der Methodik hinweisen. Dadurch wird sichergestellt, dass diese Einschränkungen das Erreichen des nachhaltigen Anlageziels nicht beeinträchtigen.
Dennoch ist die Aussagekraft von langfristigen Prognosen insgesamt begrenzt. Da BONVENTURE V in Unternehmen im Frühstadium investiert, befinden sich die Portfoliounternehmen und ihre Technologien noch in der Entwicklung. Daher sind die Daten, die von den Portfoliounternehmen gemessen und zur Verfügung gestellt werden können, manchmal begrenzt oder basieren auf Annahmen und Berechnungen. Infolgedessen kann das tatsächliche Erreichen des nachhaltigen Anlageziels zwar weitgehend vorhergesagt, aber nie endgültig vorhergesehen werden.
BONVENTURE V geht diese methodischen und datentechnischen Einschränkungen an, indem es seine mehr als zwanzigjährige Erfahrung aus früheren Projekten nutzt, bestehende Standards durch die Sammlung von Referenzen kontinuierlich verbessert und neue Standards entwickelt.
10. Due Diligence
Im Zusammenhang mit der Sorgfaltspflicht konzentriert sich BONVENTURE vor allem auf die folgenden fünf Kriterien:
- Das Geschäftsmodell muss innovativ sein, d.h. das Unternehmen muss eine gesellschaftliche Herausforderung auf eine neue Art und Weise angehen oder eine neue Kombination aus bestehenden Lösungen entwickeln.
- Die Gründer verbinden als Impact Entrepreneurs nachhaltiges Engagement mit unternehmerischer Tatkraft.
- Die Wirkung, d.h. die Auswirkung auf die Gesellschaft und/oder die Umwelt, muss messbar und überprüfbar sein.
- Das Unternehmen strebt ein überregionales Wachstum an und erhöht gleichzeitig seine Wirkung.
- Das Unternehmen hat einen Konzeptnachweis erbracht, ist bereits auf dem Markt und erwirtschaftet in der Regel bereits Einnahmen.
Diese Kriterien werden im Rahmen einer Due-Diligence-Prüfung in den Bereichen Wirkung, Wirtschaft, Markt, Finanzen, Recht, Technik, Management und ESG bewertet, wobei bei Bedarf externe Experten für bestimmte Bereiche hinzugezogen werden können. Die Ergebnisse der Due-Diligence-Prüfung dienen als Grundlage für die Entscheidung des BONVENTURE V-Investitionsausschusses, in das Unternehmen zu investieren.
11. Engagement-Politik
Es werden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um Portfoliounternehmen bei der Erreichung des nachhaltigen Anlageziels zu unterstützen. Wenn eine Investition erfolgreich umgesetzt wird, wird die gewünschte Wirkung in der Investitionsvereinbarung und in der Satzung des Unternehmens verankert. Die Portfoliounternehmen sind verpflichtet, BONVENTURE V vierteljährlich über die für die Wirkungsanalyse benötigten Informationen und ESG-Daten zu berichten. BONVENTURE V stellt in der Regel auch durch einen Sitz im Vorstand sicher, dass der soziale Zweck des Portfoliounternehmens nicht ohne die Zustimmung von BONVENTURE V und möglicherweise anderer Vorstandsmitglieder geändert werden kann, um ein “Abdriften der Mission” zu verhindern.
12. Erreichen des Ziels der nachhaltigen Investition
Die Erreichung eines Ziels für jedes Investment wird durch den Vergleich der gemeldeten Impact KPIs mit den geplanten Zielwerten ermittelt. Die Aggregation der Zielerreichung für alle Investitionen wird dann verwendet, um das Gesamtziel des Portfolios auf Fondsebene zu bestimmen. Für die Erreichung des Gesamtziels wurde kein Benchmark festgelegt, da die Wirkungsanalyse für jedes Portfoliounternehmen einzeln erstellt und vom Anlagebeirat von BONVENTURE V überprüft wird.
BonVenture IV GmbH & Co. KG
LEI: 391200RC1S5W8L9B6U41
1. Zusammenfassung
Die BonVenture IV GmbH & Co. KG (im Folgenden BONVENTURE IV) wird von der BonVenture Management GmbH verwaltet. BONVENTURE IV zielt auf nachhaltige Anlagen im Sinne von Art. 9 der EU 2019/2088. Nachhaltige Anlagen, wie sie in Art. 2 der EU 2019/2088 beschrieben, sind Investitionen in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines ökologischen oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investitionen keines dieser Ziele wesentlich beeinträchtigen und die Unternehmen, in die investiert wird, gute Unternehmensführungspraktiken anwenden. Darüber hinaus ist BONVENTURE IV als qualifizierter Europäischer Fonds für soziales Unternehmertum (EuSEF) verpflichtet, ausschließlich in Unternehmen zu investieren, die nachweislich positive soziale Auswirkungen gemäß der EU-Verordnung Nr. 346/2013 haben.
2. Keine signifikante Beeinträchtigung des Ziels der nachhaltigen Investition
Die Investitionen von BONVENTURE IV beeinträchtigen keines der nachhaltigen Anlageziele erheblich. Dies wird dadurch sichergestellt, dass bereits in der Due-Diligence-Phase des Investmentprozesses die wichtigsten negativen Auswirkungen (Principal Adverse Impacts – PAIs) von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden. Die PAI der Portfoliounternehmen von BONVENTURE IV werden bei der Erstellung einer Wirkungsanalyse bewertet und im Rahmen der Berichterstattung regelmäßig überprüft.
BONVENTURE IV sammelt alle PAIs in Tabelle 1 der Technischen Regulierungsstandards (EU) 2022/1288 (RTS) für SFDR. Darüber hinaus ist BONVENTURE IV den dort genannten Leitlinien zu Menschen- und Arbeitsrechten verpflichtet (OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, UN-Leitprinzipien für Unternehmen, Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit, International Bill of Human Rights). Darüber hinaus richtet BONVENTURE IV seine Anlageentscheidungen und -auswahl insbesondere an den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen und den Grundsätzen für verantwortungsvolle Investitionen aus.
3. Nachhaltiges Anlageziel des Finanzprodukts
Das Ziel unserer High-Impact-Investitionen ist eine doppelte Rendite: finanzielle Rendite für Unternehmer und Investoren und die Schaffung von sozialem Wert. BONVENTURE IV hat besonders strenge Auswahlkriterien für potenzielle Investitionen in Bezug auf Nachhaltigkeit und soziale Auswirkungen. Diese Kriterien gehen über die ESG-Standards hinaus und werden in Abschnitt 10 ausführlich beschrieben. Alle Portfoliounternehmen müssen durch ihr Geschäftsmodell einen ökologischen, sozialen und/oder gesellschaftlichen Mehrwert schaffen.
4. Anlagestrategie
BONVENTURE IV investiert gemäß der Strategie des Fonds in Unternehmen in der Gründungs- und Wachstumsphase, sofern ein Konzeptnachweis vorliegt und der Markteintritt mit ersten Umsätzen erreicht wurde. Der geografische Schwerpunkt liegt auf Unternehmen aus der DACH-Region und in geringerem Maße auch aus anderen EU-Ländern. Bevor Investitionsentscheidungen getroffen werden, müssen die Unternehmer einen strukturierten Due-Diligence-Prozess durchlaufen (siehe Abschnitt 10).
Ein weiterer wichtiger Teil der Strategie des Fonds ist die Unterstützung der Portfoliounternehmen – in der Regel in Form eines Beiratsmandats – sowohl in wirtschaftlichen als auch in wirkungsbezogenen Fragen. Die Wirkung des Unternehmens sollte so in das Geschäftsmodell eingebettet sein, dass das Wachstum des Unternehmens gleichzeitig zu einer Steigerung der Wirkung führt. Ziel des Beiratsengagements ist es daher, die Erreichung der gewünschten sozialen, ökologischen oder gesellschaftlichen Wirkung zu sichern und zu verbessern sowie zusätzliche Maßnahmen zu initiieren und umzusetzen.
5. Zuteilung von Investitionen
Das Ziel des BONVENTURE IV-Fonds ist es, dass 100% der Investitionen das nachhaltige Anlageziel verfolgen. Das bedeutet, dass ausschließlich in Portfoliounternehmen mit messbaren ökologischen oder sozialen Auswirkungen investiert wird.
BONVENTURE IV bleibt offen für Investitionen in Wirkungsdimensionen und wirtschaftliche Aktivitäten, die gemäß der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 noch nicht als ökologisch nachhaltig eingestuft wurden. Dazu gehören zum Beispiel soziale Geschäftsmodelle in den Bereichen Bildung, Pflege und Gesundheit oder ökologische Projekte zum Erhalt der Biodiversität oder der Wasserversorgung. Aus diesem Grund wurde kein Mindestanteil an Taxonomie-konformen Investitionen im Portfolio festgelegt.
6. Überwachung des Ziels der nachhaltigen Geldanlage
Die Grundlage der Überwachung des nachhaltigen Anlageziels ist die Wirkungsanalyse. Diese Bewertung beurteilt, ob eine Investition eine positive Gesamtwirkung auf die Gesellschaft erzielt und kann als Grundlage für das Benchmarking und den Vergleich mit ähnlichen Projekten dienen. BONVENTURE IV verwendet die etablierte “Theory of Change”-Analyse und den IOOI-Rahmen, um die Auswirkungen zu messen. Eine Darstellung der “IOOI Theory of Change” finden Sie auf unserer WEBSITE.
Für jedes Portfoliounternehmen legt BONVENTURE IV während der Due Diligence mit Hilfe einer Wirkungsanalyse klare Wirkungsziele fest. Wir verifizieren und validieren die Wirkungslogik anhand empirischer Belege aus Studien oder Experteninterviews. Der Beirat der Investoren entscheidet über die Bewertung der Wirkungskette und die Definition von Indikatoren (Impact KPIs). Diese Wirkungs-KPIs werden verwendet, um Wirkungsziele zu definieren, so dass das Erreichen der Wirkung für jede Investition verfolgt und bewertet werden kann.
Die Wirkungs-KPIs werden monatlich oder vierteljährlich im Rahmen der Berichterstattung durch die Portfoliounternehmen erhoben und mit den festgelegten Zielwerten verglichen. Um die Qualität und Plausibilität der Wirkungslogik sicherzustellen, wird jährlich ein Impact Audit durch einen externen Wirtschaftsprüfer durchgeführt. BONVENTURE ist die erste Vermögensverwaltungsgesellschaft, die ein Impact Audit durchführt. Ziel ist es, maximale Transparenz für Investoren zu schaffen und die Richtigkeit und Angemessenheit der Wirkungsziele zu überprüfen.
7. Methoden
Die individuellen Wirkungskennzahlen aller Portfoliounternehmen werden monatlich oder vierteljährlich erhoben und auf Fondsebene aggregiert. Der jährliche Zielwert jedes Unternehmens wird nach seinem monetären Anteil an der Gesamtinvestition des Fonds gewichtet. Alle gewichteten Zielwerte werden auf der Fondsebene kumuliert. Ähnlich wie auf der Ebene der Portfoliounternehmen wird das Wirkungsziel des Fonds erreicht, wenn die Entwicklung wie geplant voranschreitet.
8. Datenquellen und Verarbeitung
Zu den Datenquellen, die verwendet werden, um die nachhaltigen Anlageziele von BONVENTURE IV zu erreichen, gehören unter anderem:
- Pitch Decks und Gespräche mit potenziellen Portfoliounternehmen
- Empirische Belege aus Studien und Experteninterviews
- Due-Diligence-Fragebögen, einschließlich der Erhebung von ESG-Daten mithilfe eines Reporting-Tools
- Kunden- und Zielgruppenbefragungen
- Daten aus dem Qualitätsmanagement
- Finanzielle und Wirkungs-KPIs (vierteljährliche Berichterstattung durch die Portfoliounternehmen)
- Indikatoren, die in Tabelle 1 von Anhang I der technischen Regulierungsstandards (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288) aufgeführt sind, um potenzielle negative Auswirkungen zu identifizieren und zu bewerten
Die Qualität der Daten wird durch das Investmentteam überwacht. In den meisten Fällen nimmt BONVENTURE einen Sitz im Aufsichtsrat der Portfoliounternehmen ein. Dadurch wird sichergestellt, dass die angestrebten Wirkungsziele erreicht werden. BONVENTURE tauscht regelmäßig Informationen mit Beratern und Experten aus, um die zugrunde liegenden Daten zu überprüfen.
Falls erforderlich, können die Daten durch Schätzungen ergänzt werden, die auf plausiblen faktenbasierten Annahmen beruhen. Dies kann insbesondere bei der Erstellung von Wirkungsanalysen erforderlich sein, da die Wirkung eng mit dem Geschäftsmodell der Portfoliounternehmen verbunden ist und ihre langfristige Erfolgswahrscheinlichkeit auf Annahmen beruht. Der Bedarf an Schätzungen hängt auch stark von der Qualität und Verfügbarkeit der von den einzelnen Portfoliounternehmen bereitgestellten Daten ab. Daher kann der Anteil der geschätzten Daten nicht im Voraus festgelegt werden. Dennoch werden Anstrengungen unternommen, um die Verwendung von Schätzungen zu minimieren.
9. Einschränkungen in Bezug auf Methoden und Daten
Die Erhebung relevanter Daten zur Bewertung der sozialen oder ökologischen Auswirkungen der Portfoliounternehmen sowie die ESG-Berichterstattung ermöglichen es BONVENTURE IV, das Ausmaß der Auswirkungen ihrer Investitionen und deren zukünftiges Potenzial zu bestimmen. Es ist besonders wichtig, dass der Erfolg des Geschäftsmodells und die Auswirkungen eng miteinander verknüpft sind, um sicherzustellen, dass das Ziel nachhaltiger Investitionen nicht durch den finanziellen Erfolg des Portfoliounternehmens eingeschränkt wird. BONVENTURE IV arbeitet bei der Erstellung der Wirkungsanalyse mit unabhängigen Experten zusammen, die auf mögliche Einschränkungen der Methodik hinweisen. So wird sichergestellt, dass diese Einschränkungen das Erreichen des nachhaltigen Anlageziels nicht beeinträchtigen.
Anlageziels beeinträchtigen.
Dennoch ist die Aussagekraft von langfristigen Prognosen insgesamt begrenzt. Da BONVENTURE IV in Unternehmen im Frühstadium investiert, befinden sich die Portfoliounternehmen und ihre Technologien noch in der Entwicklung. Daher sind die Daten, die von den Portfoliounternehmen gemessen und zur Verfügung gestellt werden können, manchmal begrenzt oder basieren auf Annahmen und Berechnungen. Folglich kann das tatsächliche Erreichen des nachhaltigen Anlageziels zwar weitgehend vorhergesagt, aber niemals endgültig vorhergesehen werden.
BONVENTURE IV geht diese methodischen und datentechnischen Einschränkungen an, indem es seine mehr als zwanzigjährige Erfahrung aus früheren Projekten nutzt, bestehende Standards durch die Sammlung von Referenzen kontinuierlich verbessert und neue Standards entwickelt.
10. Due Diligence
Im Zusammenhang mit der Sorgfaltspflicht konzentriert sich BONVENTURE vor allem auf die folgenden fünf Kriterien:
- Das Geschäftsmodell muss innovativ sein, d.h. das Unternehmen muss eine gesellschaftliche Herausforderung auf eine neue Art und Weise angehen oder eine neue Kombination aus bestehenden Lösungen entwickeln.
- Die Gründer verbinden als soziale Unternehmer soziales Engagement mit unternehmerischer Tatkraft.
- Die Wirkung, d.h. der Einfluss auf die Gesellschaft und/oder die Umwelt, muss messbar und überprüfbar sein.
- Das Unternehmen strebt ein überregionales Wachstum an und erhöht gleichzeitig seine Wirkung.
- Das Unternehmen hat einen Konzeptnachweis erbracht, ist bereits auf dem Markt und erwirtschaftet in der Regel bereits Einnahmen.
Diese Kriterien werden im Rahmen einer Due-Diligence-Prüfung in den Bereichen Wirkung, Wirtschaft, Markt, Finanzen, Recht, Technik, Management und ESG bewertet, wobei bei Bedarf externe Experten für bestimmte Bereiche hinzugezogen werden können. Die Ergebnisse der Due-Diligence-Prüfung dienen als Grundlage für die Entscheidung des BONVENTURE IV-Investitionsausschusses, in das Unternehmen zu investieren.
11. Engagement-Politik
Es werden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um Portfoliounternehmen bei der Erreichung des nachhaltigen Anlageziels zu unterstützen. Wenn eine Investition erfolgreich umgesetzt wird, wird die gewünschte Wirkung in der Investitionsvereinbarung und in der Satzung des Unternehmens verankert. Die Portfoliounternehmen sind verpflichtet, BONVENTURE IV vierteljährlich über die für die Wirkungsanalyse benötigten Informationen und ESG-Daten Bericht zu erstatten. BONVENTURE IV stellt in der Regel auch durch einen Sitz im Vorstand sicher, dass der soziale Zweck des Portfoliounternehmens nicht ohne die Zustimmung von BONVENTURE IV und möglicherweise anderer Vorstandsmitglieder geändert werden kann, um ein “Mission Drift” zu verhindern.
12. Erreichen des Ziels der nachhaltigen Investition
Die Erreichung eines Ziels für jedes Investment wird durch den Vergleich der gemeldeten Impact KPIs mit den geplanten Zielwerten ermittelt. Die Aggregation der Zielerreichung für alle Investitionen wird dann verwendet, um das Gesamtziel des Portfolios auf Fondsebene zu bestimmen. Für die Erreichung des Gesamtziels wurde kein Benchmark festgelegt, da die Wirkungsanalyse für jedes Portfoliounternehmen einzeln erstellt und vom Anlagebeirat von BONVENTURE IV überprüft wird.
BonVenture III GmbH & Co. KG
LEI: 91200KF0SQSOKAF0088
1. Zusammenfassung
Die BonVenture III GmbH & Co. KG (im Folgenden BONVENTURE III) wird von der BonVenture Management GmbH verwaltet. BONVENTURE III zielt auf nachhaltige Investitionen im Sinne von Artikel. 9 der EU 2019/2088. Nachhaltige Anlagen, wie sie in Art. 2 der EU 2019/2088 beschrieben, sind Investitionen in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines ökologischen oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investitionen keines dieser Ziele wesentlich beeinträchtigen und die Unternehmen, in die investiert wird, gute Unternehmensführungspraktiken anwenden. Darüber hinaus ist BONVENTURE III als qualifizierter Europäischer Fonds für soziales Unternehmertum (EuSEF) verpflichtet, ausschließlich in Unternehmen mit nachweislich positiven sozialen Auswirkungen gemäß der EU-Verordnung Nr. 346/2013 zu investieren.
2. Keine signifikante Beeinträchtigung des Ziels der nachhaltigen Investition
Die Investitionen von BONVENTURE III beeinträchtigen keines der nachhaltigen Anlageziele erheblich. Dies wird sichergestellt, indem die wichtigsten negativen Auswirkungen (Principal Adverse Impacts – PAI) von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bereits in der Due-Diligence-Phase des Investitionsprozesses berücksichtigt werden. Die PAI der Portfoliounternehmen von BONVENTURE III werden bei der Erstellung einer Wirkungsanalyse bewertet und im Rahmen des Berichtsprozesses regelmäßig überprüft.
BONVENTURE III erhebt alle PAIs in Tabelle 1 der Technischen Regulierungsstandards (EU) 2022/1288 (RTS) für SFDR. Darüber hinaus ist BONVENTURE III den dort genannten Leitlinien zu Menschen- und Arbeitsrechten verpflichtet (OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, UN-Leitprinzipien für Unternehmen, Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit, International Bill of Human Rights). Darüber hinaus richtet BONVENTURE III seine Anlageentscheidung und -auswahl insbesondere an den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen und den Grundsätzen für verantwortungsvolle Investitionen aus.
3. Nachhaltiges Anlageziel des Finanzprodukts
Das Ziel unserer High-Impact-Investitionen ist eine doppelte Rendite: finanzielle Rendite für Unternehmer und Investoren und die Schaffung von sozialem Wert. BONVENTURE III hat besonders strenge Auswahlkriterien für potenzielle Investitionen in Bezug auf Nachhaltigkeit und soziale Auswirkungen. Diese Kriterien gehen über die ESG-Standards hinaus und werden in Abschnitt 10 ausführlich beschrieben. Alle Portfoliounternehmen müssen durch ihr Geschäftsmodell einen ökologischen, sozialen und/oder gesellschaftlichen Mehrwert schaffen.
4. Anlagestrategie
BONVENTURE III investiert gemäß der Strategie des Fonds in Unternehmen in der Gründungs- und Wachstumsphase, sofern ein Konzeptnachweis vorliegt und der Markteintritt mit ersten Umsätzen gelungen ist. Der geografische Schwerpunkt liegt auf Unternehmen aus der DACH-Region und in geringerem Maße auch aus anderen EU-Ländern. Bevor Investitionsentscheidungen getroffen werden, müssen die Unternehmer einen strukturierten Due-Diligence-Prozess durchlaufen (siehe Abschnitt 10).
Ein weiterer wichtiger Teil der Strategie des Fonds ist die Unterstützung der Portfoliounternehmen – in der Regel in Form eines Beiratsmandats – sowohl in wirtschaftlichen als auch in wirkungsbezogenen Fragen. Die Wirkung des Unternehmens sollte so in das Geschäftsmodell eingebettet sein, dass das Wachstum des Unternehmens gleichzeitig zu einer Steigerung der Wirkung führt. Ziel des Beiratsengagements ist es daher, die Erreichung der gewünschten sozialen, ökologischen oder gesellschaftlichen Wirkung zu sichern und zu verbessern sowie zusätzliche Maßnahmen zu initiieren und umzusetzen.
5. Zuteilung von Investitionen
Das Ziel des BONVENTURE III Fonds ist es, dass 100% der Investitionen das nachhaltige Anlageziel verfolgen. Das bedeutet, dass ausschließlich in Portfoliounternehmen mit messbaren ökologischen oder sozialen Auswirkungen investiert wird.
BONVENTURE III bleibt offen für Investitionen in Wirkungsdimensionen und wirtschaftliche Aktivitäten, die gemäß der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 noch nicht als ökologisch nachhaltig eingestuft wurden. Dazu gehören zum Beispiel soziale Geschäftsmodelle in den Bereichen Bildung, Pflege und Gesundheit oder ökologische Projekte zum Erhalt der Biodiversität oder der Wasserversorgung. Aus diesem Grund wurde kein Mindestanteil an Taxonomie-konformen Investitionen im Portfolio festgelegt.
6. Überwachung des Ziels der nachhaltigen Geldanlage
Die Grundlage der Überwachung des nachhaltigen Anlageziels ist die Wirkungsanalyse. Diese Bewertung beurteilt, ob eine Investition eine positive Gesamtwirkung auf die Gesellschaft erzielt und kann als Grundlage für das Benchmarking und den Vergleich mit ähnlichen Projekten dienen. BONVENTURE III verwendet die etablierte “Theory of Change”-Analyse und den IOOI-Rahmen, um die Auswirkungen zu messen.
Eine Darstellung der “IOOI Theory of Change” finden Sie auf unserer WEBSITE.
Für jedes Portfoliounternehmen legt BONVENTURE III während der Due Diligence mit Hilfe einer Wirkungsanalyse klare Wirkungsziele fest. Wir verifizieren und validieren die Wirkungslogik anhand empirischer Belege aus Studien oder Experteninterviews. Der Beirat der Investoren entscheidet über die Bewertung der Wirkungskette und die Definition von Indikatoren (Impact KPIs). Diese Wirkungs-KPIs werden verwendet, um Wirkungsziele zu definieren, so dass das Erreichen der Wirkung für jede Investition verfolgt und bewertet werden kann.
Die Wirkungs-KPIs werden monatlich oder vierteljährlich im Rahmen der Berichterstattung durch die Portfoliounternehmen erhoben und mit den festgelegten Zielwerten verglichen. Um die Qualität und Plausibilität der Wirkungslogik sicherzustellen, wird jährlich ein Impact Audit durch einen externen Wirtschaftsprüfer durchgeführt. BONVENTURE ist die erste Vermögensverwaltungsgesellschaft, die ein Impact Audit durchführt. Ziel ist es, maximale Transparenz für Investoren zu schaffen und die Richtigkeit und Angemessenheit der Wirkungsziele zu überprüfen.
7. Methoden
Die individuellen Wirkungskennzahlen aller Portfoliounternehmen werden monatlich oder vierteljährlich erhoben und auf Fondsebene aggregiert. Der jährliche Zielwert jedes Unternehmens wird nach seinem monetären Anteil an der Gesamtinvestition des Fonds gewichtet. Alle gewichteten Zielwerte werden auf der Fondsebene kumuliert. Ähnlich wie auf der Ebene der Portfoliounternehmen wird das Wirkungsziel des Fonds erreicht, wenn die Entwicklung wie geplant voranschreitet.
8. Datenquellen und Verarbeitung
Zu den Datenquellen, die verwendet werden, um die nachhaltigen Anlageziele von BONVENTURE III zu erreichen, gehören unter anderem:
- Pitch Decks und Gespräche mit potenziellen Portfoliounternehmen
- Empirische Belege aus Studien und Experteninterviews
- Due-Diligence-Fragebögen, einschließlich der Erhebung von ESG-Daten mithilfe eines Reporting-Tools
- Kunden- und Zielgruppenbefragungen
- Daten aus dem Qualitätsmanagement
- Finanzielle und Wirkungs-KPIs (vierteljährliche Berichterstattung durch die Portfoliounternehmen)
- Indikatoren, die in Tabelle 1 von Anhang I der technischen Regulierungsstandards (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288) aufgeführt sind, um potenzielle negative Auswirkungen zu identifizieren und zu bewerten
Die Qualität der Daten wird durch das Investmentteam überwacht. In den meisten Fällen nimmt BONVENTURE einen Sitz im Aufsichtsrat der Portfoliounternehmen ein. Dadurch wird sichergestellt, dass die angestrebten Wirkungsziele erreicht werden. BONVENTURE tauscht regelmäßig Informationen mit Beratern und Experten aus, um die zugrunde liegenden Daten zu überprüfen.
Falls erforderlich, können die Daten durch Schätzungen ergänzt werden, die auf plausiblen faktenbasierten Annahmen beruhen. Dies kann insbesondere bei der Erstellung von Wirkungsanalysen erforderlich sein, da die Wirkung eng mit dem Geschäftsmodell der Portfoliounternehmen verbunden ist und ihre langfristige Erfolgswahrscheinlichkeit auf Annahmen beruht. Der Bedarf an Schätzungen hängt auch stark von der Qualität und Verfügbarkeit der von den einzelnen Portfoliounternehmen bereitgestellten Daten ab. Daher kann der Anteil der geschätzten Daten nicht im Voraus festgelegt werden. Dennoch werden Anstrengungen unternommen, um die Verwendung von Schätzungen zu minimieren.
9. Einschränkungen in Bezug auf Methoden und Daten
Die Erhebung relevanter Daten zur Bewertung der sozialen oder ökologischen Auswirkungen der Portfoliounternehmen sowie die ESG-Berichterstattung ermöglichen es BONVENTURE III, das Ausmaß der Auswirkungen seiner Investitionen und deren zukünftiges Potenzial zu bestimmen. Es ist besonders wichtig, dass der Erfolg des Geschäftsmodells und die Auswirkungen eng miteinander verknüpft sind, um sicherzustellen, dass das Ziel der nachhaltigen Investition nicht durch den finanziellen Erfolg des Portfoliounternehmens eingeschränkt wird. BONVENTURE III arbeitet bei der Erstellung der Wirkungsanalyse mit unabhängigen Experten zusammen, die auf mögliche Einschränkungen der Methodik hinweisen. Dadurch wird sichergestellt, dass diese Einschränkungen das Erreichen des nachhaltigen Anlageziels nicht beeinträchtigen.
Dennoch ist die Aussagekraft von langfristigen Prognosen insgesamt begrenzt. Da BONVENTURE III in Unternehmen im Frühstadium investiert, befinden sich die Portfoliounternehmen und ihre Technologien noch in der Entwicklung. Daher sind die Daten, die von den Portfoliounternehmen gemessen und zur Verfügung gestellt werden können, manchmal begrenzt oder basieren auf Annahmen und Berechnungen. Folglich kann das tatsächliche Erreichen des nachhaltigen Anlageziels zwar weitgehend vorhergesagt, aber niemals endgültig vorhergesehen werden.
BONVENTURE III geht diese methodischen und datentechnischen Einschränkungen an, indem es seine mehr als zwanzigjährige Erfahrung aus früheren Projekten nutzt, bestehende Standards durch die Sammlung von Referenzen kontinuierlich verbessert und neue Standards entwickelt.
10. Due Diligence
Im Zusammenhang mit der Sorgfaltspflicht konzentriert sich BONVENTURE vor allem auf die folgenden fünf Kriterien:
- Das Geschäftsmodell muss innovativ sein, d.h. das Unternehmen muss eine gesellschaftliche Herausforderung auf eine neue Art und Weise angehen oder eine neue Kombination aus bestehenden Lösungen entwickeln.
- Die Gründer verbinden als soziale Unternehmer soziales Engagement mit unternehmerischer Tatkraft.
- Die Wirkung, d.h. der Einfluss auf die Gesellschaft und/oder die Umwelt, muss messbar und überprüfbar sein.
- Das Unternehmen strebt ein überregionales Wachstum an und erhöht gleichzeitig seine Wirkung.
- Das Unternehmen hat einen Konzeptnachweis erbracht, ist bereits auf dem Markt und erwirtschaftet in der Regel bereits Einnahmen.
Diese Kriterien werden im Rahmen einer Due-Diligence-Prüfung in den Bereichen Wirkung, Wirtschaft, Markt, Finanzen, Recht, Technik, Management und ESG bewertet, wobei bei Bedarf externe Experten für bestimmte Bereiche hinzugezogen werden können. Die Ergebnisse der Due-Diligence-Prüfung dienen als Grundlage für die Entscheidung des BONVENTURE III-Investitionsausschusses, in das Unternehmen zu investieren.
11. Engagement-Politik
Es werden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um Portfoliounternehmen bei der Erreichung des nachhaltigen Anlageziels zu unterstützen. Wenn eine Investition erfolgreich umgesetzt wird, wird die gewünschte Wirkung in der Investitionsvereinbarung und in der Satzung des Unternehmens verankert. Die Portfoliounternehmen sind verpflichtet, BONVENTURE III vierteljährlich über die für die Wirkungsanalyse benötigten Informationen und ESG-Daten zu berichten. BONVENTURE III stellt in der Regel auch durch einen Sitz im Vorstand sicher, dass der soziale Zweck des Portfoliounternehmens nicht ohne die Zustimmung von BONVENTURE III und möglicherweise anderer Vorstandsmitglieder geändert werden kann, um ein “Abdriften der Mission” zu verhindern.
12. Erreichen des Ziels der nachhaltigen Investition
Die Erreichung eines Ziels für jedes Investment wird durch den Vergleich der gemeldeten Impact KPIs mit den geplanten Zielwerten ermittelt. Die Aggregation der Zielerreichung für alle Investitionen wird dann verwendet, um das Gesamtziel des Portfolios auf Fondsebene zu bestimmen. Für die Erreichung des Gesamtziels wurde kein Benchmark festgelegt, da die Wirkungsanalyse für jedes Portfoliounternehmen einzeln erstellt und vom Anlagebeirat von BONVENTURE III überprüft wird.